Hessen WLAN
Fördervolumen
Antragsberechtigte
Ziele
Hotspot
Möglichkeiten
Privatunternehmen
Standorte
Kontakt
Kundenbereich
News
FAQ
Veranstaltungen
DIGITALE
DORFLINDE
WLAN Förderung für hessische Kommunen

Antragsberechtigte

Rahmenvertrag: Bezugsberechtigung:

Bezugsberechtigt sind neben der ekom21 – KGRZ Hessen folgende Stellen in Hessen:

Gemeinden

Gemeindeverbände

andere Gebietskörperschaften

privatrechtlich organisierte Gesellschaften,
die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft
(100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung
der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten
gewährleisten. Vgl. hierzu die ergänzenden Einschränkungen
für privatrechtlich organisierte Gesellschaften
gemäß Ziffer 6.3 der Richtlinie zur Förderung
der Breitbandversorgung im Land Hessen.


Alle hessischen Kommunen müssen daher keine eigene WLAN-Ausschreibung durchführen.

Achtung: Eine Bezugsberechtigung bedeutet nicht auch automatisch eine Inanspruchnahme der WLAN-Förderung!