FAQ
Bei der letzten Veranstaltung zur Digitalen Dorflinde 2.0 gab es einige Fragen, die wir hier zusammengefasst beantworten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sollten weitere Fragen offen sein. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Frage: Inwieweit kann eine Kommune mit 140.000 Menschen die Förderung erhalten?
Frage: Die Förderung betrifft nur die Installation, was ist mit den Unterhaltskosten?
Frage: Sind Landkreise auch antragsberechtigt?
Frage: Gibt es Förderungen für bestehende Standorte?
Frage: Gibt es Szenarien für zum Beispiel Freibäder, welche quasi nur für 4-5 Monate benötigt werden?
Frage: Geräte wie Tolinos, andere E-Book-Reader oder Tonieboxen haben Probleme mit offenen Hotspots, z. B. in der Bibliothek. Haben Sie dazu Erfahrungen oder Lösungen?
Frage: Wie ist die richtige Reihenfolge der Förderung: Förderantrag, Evaluierung der Standorte, Begehung?
Frage: Danke für die greifbaren Rechenbeispiele, auf die sich dann die 90%ige Förderung anrechnen lässt. Das sind aber die Initialkosten. Inwiefern werden danach die Betriebskosten - z. B. eines Internetproviders - gefördert? Und gibt es dazu auch Rechenbeispiele?
Frage: Die ersten Dorflinden aus 2019 laufen nächstes Jahr aus. Wie sieht es mit den Folgekosten aus?
Frage: Ist es möglich, die AGBs auch mehrsprachig anzubieten?
Frage: Den benötigten Internetanschluss betreibt die Gemeinde auf eigene Kosten?
Frage: Ist die Erweiterung einer bestehenden Dorflinde mit einem Neuantrag nach dem neuen Verfahren möglich?
Frage: Wir haben bereits Hotspots der Telekom. Damit wir nicht zwei Dashboards haben, können wir dann alle auf Hotspots von der Innerebner GmbH wechseln?
Frage: Gehört das pilzförmige Gebilde (im Filmbeitrag), das auf einigen Gebäuden zu sehen ist, zum Hotspot?
Frage: Fragen an Herrn Innerebner: Wie hoch sind die laufenden Kosten für Service und ggf. den Internetzugang? Wann sind die Accesspoints gem. Lifecycle auszutauschen? Welche Zulieferleistungen werden von der Kommune erwartet bezüglich der Montagestandorte?
Frage: Welche Reichweite hat das WLAN grob, wenn der Router außen auf einem Gebäude angebracht wird?
Frage: Wie lange dauert es vom Erstgespräch bis zur Inbetriebnahme der ersten Hotspots?
Frage: Wer haftet rechtlich für das, was die Nutzenden über diese Hotspots machen?
Frage: Heutzutage haben sehr viele Handytarife, welche mit einer sehr hohen Bandbreite und auch Datenvolumen ausgestattet sind. Bei uns gibt es flächendeckend LTE und auch 5G teilweise, welche um einiges schneller sind als öffentliche WLANs. Wo sehen Sie dort einen Mehrwert bzw. Vorteil?
Frage: Welcher Umkreis wird mit der Einrichtung des WLANs abgedeckt? Was schafft eine Dorflinde?
Frage: Inwieweit können Volumenobergrenzen für einzelne Nutzende/Endgeräte definiert werden, bevor es z. B. zu einer Drosselung kommt (so dass Leute, die das Angebot übermäßig nutzen, nicht zu sehr andere Leute bei der Nutzung ausbremsen)?
Frage: Ist die Startseite selbst konfigurierbar? Also Stichwort: Informationen und Werbung der Stadt?
Frage: Guten Morgen zusammen, soweit ich informiert bin, laufen die Dorflinden vertraglich einige Jahre (5 Jahre?). Welche Möglichkeiten bestehen für die Kommunen nach Ablauf des Zeitraums? Kostenlose weitere Nutzung? Monitoring dann autark durch die Kommune?
Frage: Sehe ich das richtig, dass zwar die Einrichtung der Hotspots gefördert wird, aber die laufenden Kosten (Provider) zu 100% bei der Kommune verbleiben? Oder gibt es dafür besondere Tarife?
Frage: Inwieweit lassen sich z. B. über IT Innerebner Nutzungszahlen per Gerät erfragen? Oder kann man als Kommune auch selbst auf eine Art Dashboard dazu schauen?
Frage: Wer installiert/repariert die Hotspots oder sorgt für den Internetanschluss – der Rahmenvertragspartner IT Innerebner oder eventuell auch lokale IT-Betriebe?
Frage: Wie hoch belaufen sich ca. die monatlichen Unterhaltskosten?
Frage: Gibt es neben den Verbindungskosten (Telekom) weitere Betriebskosten?
Frage: Bekommt man Zugriff auf den Cloud-Key?
Frage: Bei mehreren Hotspots pro Kommune: Wählen sich die Endgeräte nach einmaliger AGB-Akzeptierung automatisch auch in die anderen Hotspots ein oder muss für jeden separat die Bestätigung getätigt werden?
Ende der Fragen zur Veranstaltung
Was wird gefördert?
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots. Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften.
Privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten. Sie müssen die nachfolgenden Voraussetzungen der „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen:
Demnach können private Träger zu den Konditionen öffentlicher Träger gefördert werden, wenn sie alle nachfolgenden Merkmale erfüllen: Sie wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,
sie besitzen Rechtspersönlichkeit und
sie werden überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterstehen hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht dieser Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, oder sie haben ein Verwaltungs-, Leitungs-, beziehungsweise Aufsichtsorgan, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Für die Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots werden bis zu 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
Pro Kommune werden maximal bis zu 40 WLAN-Hotspots und damit bis zu 60.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben übernommen.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots (initiale Infrastrukturausgaben) gerechnet auf die Dauer der Zweckbindung.
Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Teil III A Nr. 11. findet keine Anwendung.
Folgende Ausgaben können insbesondere gefördert werden:
Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Der Förderung liegen zugrunde:
Teil II Ziffer 7 der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 08.08.2016 (StAnz.35/2016, S. 908), zuletzt geändert am 13.08.2018 (StAnz.35/2018, S.1007)
Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 3 zu § 44 (ANBest-GK)
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank – Standort Wiesbaden über den Rahmenvertragspartner in schriftlicher Form zu stellen.
Die Antragsunterlagen werden Ihnen auf der Seite des Rahmenvertragspartners unter www.hessen-wlan.de zur Verfügung gestellt.
Downloads
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen
Fördertatbestand WLAN in der Landesförderrichtline Breitband (PDF)