Wenn eine Stadt in Deutschland WLAN-Dienste öffentlich anbietet, muss sie sich in der Regel bei der Bundesnetzagentur melden, da sie als Anbieter eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes gilt. Dies gilt insbesondere, wenn die Stadt ein öffentliches WLAN-Netz für die Allgemeinheit bereitstellt.
DIGITALE DORFLINDE
Willkommen beim Förderprojekt "Digitale Dorflinde - WLAN-Förderung für hessische Kommunen"!
Das Land Hessen unterstützt mit dem Förderprogramm Städte und Gemeinden bei der Einrichtung kommunaler WLAN-Infrastrukturen. Durch den Abschluss eines landesweiten, für alle kommunalen Einrichtungen geöffneten Rahmenvertrags sollen für die Kommunen attraktive Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der WLAN-Strukturen geschaffen werden.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten –
telefonisch, per Email oder über unser Kontaktformular:
Tel. +49 (0)882 33 240 909
Email: hotspot@hessen-wlan.de
Kontaktformular: www.hessen-wlan.de